Der Kunstmarkt boomt mit nie dagewesenen Rekordpreisen und Kunst wird zum allgemein beliebten Investment. Damit sich dieses Investment auch auszahlt und am Ende nicht der Staat von dem privaten Kunstbesitz profitiert, sollten Kunstsammler hinreichend über steuerliche Vorgaben informiert sein. Denn Kunst - richtig versteuert - ist eine der besten Vermögensanlagen. Um dem Sammler bei seinen Investitionen zur Seite zu stehen, hat die AXA Art Versicherung AG, ein internationaler Spezialversicherer für Kunst, nun in Kooperation mit den Düsseldorfer Rechtsanwälten Dr. Felix Ganteführer und Dr. Jörg Wacker die Broschüre "Kunst: Recht und Steuern" herausgegeben. Die Autoren, Dr. Felix Ganteführer und Dr. Jörg Wacker, beraten seit vielen Jahren Sammler, Galeristen, Stiftungen, Fördervereine, Künstler und Museen in allen Fragen der steuerlichen Behandlung, der Leihgabe und des Kaufs von Kunstwerken.
In dieser Tätigkeit haben sie sich zu Spezialisten auf dem Feld der Versteuerung von Kunst entwickelt. Auf den 46 Seiten der Broschüre, ist dieses Wissen nun auf den privaten Sammler und Unternehmen mit Kunstbesitz erstmals ausgerichtet zusammengefasst.
Neben Fragen zur Kunst und Einkommenssteuer und Umsatzsteuer, werden auch Themen wie Erbschafts- und Umsatzsteuer und die rechtliche Situation beim Erwerb von gestohlenen oder gefälschten Kunstwerken behandelt. Viele private Kunstsammler sind gleichzeitig auch als Unternehmer tätig. "Kunst: Recht und Steuer" informiert darüber, dass es entgegen der allgemeinen Auffassung nicht günstig ist die Sammlung über das Unternehmen zu versteuern, da sich die Werke in diesem Fall nur bedingt abschreiben lassen. Sehr viel sinnvoller ist es, Kunst privat zu versteuern und an das Unternehmen zu vermieten, wobei sich Kosten als Betriebskosten absetzen lassen. Die öffentliche Meinung zur Vererbung oder Schenkung von Kunst ist geprägt von Ereignissen, wie die 100 Millionen Erbschaftssteuer, mit der sich die Erben Pablo Picassos in Frankreich konfrontiert sahen. Vielen Sammlern noch nicht bekannt ist die Tatsache, dass es keinen anderen Vermögensgegenstand gibt, der sich zu günstigeren Konditionen vererben oder verschenken lässt. Um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer möglichst gering zu halten, sollten die Erben selbstständig einen geeigneten Gutachter mit der Bewertung der Kunstwerke beauftragen. Unter Einhaltung gewisser Bestimmungen lässt es sich außerdem vermeiden, den vollen Steuerbetrag zu zahlen.
Da es oft vorkommt, dass Sammler ihre Kunstwerke Museen zur Verfügung stellen, haben die Autoren auch hierzu ein Kapitel verfasst, dass die wichtigsten rechtlichen Aspekte zu Leihgaben von Kunstwerken zusammenstellt. Unter anderem wird zum Beispiel aufgezeigt, dass ein Museum verpflichtet ist, eine geliehene Arbeit auszustellen und nicht anderweitig zu verwenden. Darüber hinaus enthält das Kapitel auch Hinweise, wie Unklarheiten im Falle einer Beschädigung des Werkes vorzubeugen ist.
Mit dem Erfolgskurs des Kunsthandels steigt auch der Handel mit gestohlenen Kunstwerken. Um den unwissentlichen Erwerb gestohlener Kunstwerke zu verhindern, verweisen die Autoren auf das Art Loss Register, einer internationalen Datenbank zu gestohlenen Kunstwerken, die AXA Art mitbegründet hat. Ebenfalls thematisiert werden die Haftungsansprüche bei einer von einem Sachverständigen fehlerhaft erstellten Expertise.
"Kunst: Recht und Steuer" erläutert umfassend die steuerlichen und rechtlichen Aspekte des Kunstbesitzes in Deutschland. Das breite Themenspektrum der Broschüre macht es zu einer wichtigen Informationsquelle für jeden, der sich mit dem Erwerb von Kunst beschäftigt.
